Auslegung / Umdeutung Klagebegehren - Verwaltungsgerichtliche Klage?

Auslegung / Umdeutung Klagebegehren - Verwaltungsgerichtliche Klage?

WebVerpflichtungsklage: § 42 Abs. 1 VwGO: Verurteilung zum Erlass eines VA (Leistungsklage), wenn - kein VA erlassen wurde (Untätigkeitsklage) ... Antrag (→Klageart; vgl. auch § 86 Abs. 3 VwGO) und Beweismittel etc. 4 2. deutsche Gerichtsbarkeit 3. keine anderweitige Rechtshängigkeit (§ 17 Abs. 1 S. 2 GVG) / kein rechtskräftiges Urteil in WebOct 10, 2024 · Es habe gegen seine Hinweispflicht aus § 86 Abs. 3 VwGO bzw. gegen seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO verstoßen. Der Kläger habe dargetan, dass er davon ausgehe, dass zumindest die Vertrauensperson „Alex“ weiterhin in unmittelbarer Nähe seines Wohnorts von der KPI R. als Vertrauensperson eingesetzt werde. Er müsse … badminton estate property to rent WebHier klicken zum Ausklappen. Folgt man der hier vertretenen Ansicht, so ist § 78 VwGO bereits im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Ist diese auch nach erfolgtem richterlichen Hinweis gem. § 86 Abs. 3 VwGO gegen den falschen Beklagten gerichtet und auch eine anderweitige Auslegung bzw. Umdeutung nicht möglich (Rn. 36 ff.), so ist die … WebVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO)§ 123. (1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert ... android hci snoop log location Web§ 86 (1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht … WebFeb 15, 2024 · Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.02.2024, Az. 7 K 4532/20 7. Kammer REWIS RS 2024, 1110 android hashmap to json Webdejure.org Übersicht VwGO Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 84 VwGO § 81 [Klageerhebung] § 82 [Inhalt der Klageschrift] § 83 [Perpetuatio fori, Kognitionspflicht, …

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