Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der ... / 2.2.1 ...?

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WebJan 1, 2010 · Bei einer Leistungserbringung an einen Nicht-Unternehmer (B2C) gilt als Leistungsort weiterhin der Ort, an dem der leistende Unternehmer ansässig ist (§ 3 a Abs. 1 UStG). Wird eine Dienstleistung an einen unternehmerischen Leistungsempfänger (B2B) erbracht, ist nicht mehr der Sitz des leistenden Unternehmens maßgeblich, sondern der … WebDer Leistungsort bestimmt sich hier gem. § 3a Abs. 2 UStG nach dem Ort, von dem aus Händler H sein Unternehmen betreibt. Da Händler H als Unternehmer auftritt, muss er die Steuerschuld nach dem Reverse-Charge-Verfahren jedoch nicht an den US-Streaminganbieter zahlen, sondern selbst an den Staat abführen. admix off max Web(1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. … WebJan 1, 2010 · Ab 1.1.2011 verliert diese Unterscheidung weitgehend an Bedeutung, da sich der Leistungsort stets nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 bestimmt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Beispiel 1: Ein Hochschullehrer hält im Auftrag eines Verbandes (Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 ) auf einem … bleaching translation tamil WebDec 16, 2024 · Gehm, Darlegungs- bzw. Beweislast hinsichtlich des Leistungsortes nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG, USt direkt digital 19/2024 S. 13; Hättich/Renz, Handel mit Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen, NWB 8/2010 S. 601; Huschens, Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG ab 1. 1. 2010, NWBdirekt 44/2009 S. 1123 Web16 1 Grundsätzlich fallen unter die Ortsregelung des § 3a Abs. 2 UStG alle sonstigen Leistungen an einen Leistungsempfänger im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG, soweit sich nicht aus § 3a Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe b und Nr. 5, Abs. 7 und Abs. 8, § 3b Abs. 1 Sätze 1 und 2 und 3e UStG eine andere Ortsregelung ergibt. ad mix sharpless Web1992, V R 16/88, BStBl II S. 929). (2) 1 Der Ort einer Betriebsstätte ist nach § 3a Abs. 1 Satz 2 UStG Leistungsort, wenn die sonstige Leistung von dort ausgeführt wird, d.h. die sonstige Leistung muss der Betriebsstätte tatsächlich zuzurechnen sein. 2 Dies ist der Fall, wenn die für die sonstige Leistung erforderlichen einzelnen Arbeiten ...

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